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Was darf der Rechtsstaat zur Vorbeugung gegen Terrorismus tun?

 (von links: Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter, Professor Lorz, Generalkonsul Matt Boyse)
 (von links: Justizministerin 
Müller-Piepenkötter, Professor Lorz,
Generalkonsul Matt Boyse)

Was darf der Rechtsstaat zur Vorbeugung gegen Terrorismus tun?
7. Januar 2008.
"Was darf der Rechtsstaat zur Vorbeugung gegen Terrorismus tun?" lautete das Thema eines Podiumsgespräches zwischen NRW Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter und US-Generalkonsul Matt Boyse am 7. Januar 2008 beim Industrie-Club Düsseldorf. Die Moderation hatte Professor Dr. Alexander Lorz, Mitglied des Vorstandes des Düsseldorfer Instituts für Außen- und Sicherheitspolitik (DIAS) und Staatssekretär im Hessischen Ministerium für Wissenschaft. Die Veranstaltung bot der Ministerin und dem Generalkonsul die Gelegenheit die unterschiedlichen rechtlichen und politischen Ansätze bei der Terrorismusbekämpfung in Deutschland und den USA zu vergleichen und zu diskutieren und auf die Fragen der ca. 150 Zuhörer einzugehen.

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